Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der KIMM Tennishallen GbR

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tennis- und Squashcenter Bergshausen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung des Tennis- und Squashcenters Bergshausen, deren Plätze, Sanitäranlagen, Umkleideräume, Bewegungsräume, deren Zugänge, den Gastronomiebereich sowie den Parkplatz.

2. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der KIMM Tennishallen GbR festgelegt und im Tennis- und Squashcenter Bergshausen ausgehängt. Die Garderoben sind unverzüglich nach Betriebsschluss zu verlassen. Die Preise für die Benutzung der Anlage ergeben sich aus der im Tennis- und Squashcenter Bergshausen ausgehängten Preisliste und sind auch im Internet einsehbar.

3.Platzbuchung:

  • Mit der Platzbuchung geht der Kunde einen Mietvertrag mit der KIMM Tennishallen GbR ein, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KIMM Tennishallen GbR zugrunde liegen.
  • Die Buchung kann persönlich, telefonisch, per Mail und per Fax erfolgen. 
  • Im Rahmen der Platzbuchung hat jeder Kunde seinen Namen, seine Anschrift, seine Email Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für interne Zwecke gespeichert und genutzt.
  • Eine gebuchte Einzelstunde entspricht 60 Minuten Spielzeit. Sollte die Spielzeit durch den Kunden nicht voll genutzt werden, so ist jegliche Rückerstattung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Spielzeit ist die Hallenuhr.
  • Die Platzmiete für gebuchte Einzelstunden ist im Vorfeld vor Spielbeginn als Einmalbetrag am Empfangsbereich zu zahlen. Die aktuell gültigen Preise sind im Aushang der KIMM Tennishallen GbR oder auf der Homepage zu entnehmen.
  • Abonnements: Abo-Buchungen sind im Vorfeld für den kompletten Zeitraum zu tätigen und sind damit rechtsverbindlich. Der entstehende Gesamtbetrag ist vier Wochen vor Spielbeginn zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich das Tennis- und Squash-Center ein Rücktrittsrecht vor.
  • Mit der Buchung eines Platzes erkennen der Kunde sowie alle weiteren beteiligten Spieler/Besucher die Hausordnung der KIMM Tennishallen GbR an.
  • Die Stornierung einer Einzelbuchung ist bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei möglich. Ansonsten ist die komplette Platzmiete zu entrichten.
  • Die Stornierung einer Abonnement-Buchung ist bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn möglich. Kann der Platz anderweitig vermietet werden, erhält der Kunde eine Gutschrift für eine Spielstunde in derselben Preisklasse seines Abonnements. Ansonsten ist die komplette Platzmiete zu entrichten.
  • Ausgestellte Gutschriften gelten nur für aktuelle Saison und verfallen mit dem Ende der Saison. Die Wintersaion geht von Mitte September bis Ende April. Die Sommersaison  von Anfang Mai bis Ende August. Die genauen Saisondaten können je nach Jahr abweichen.
  • Abonnements sind nicht auf Dritte übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Verlegung der Stunden bzw. Erstattung der Platzgebühr bei Verhinderung, Krankheit, Urlaub oder höhere Gewalt sowie auf Ersatz bzw. Ausfall durch witterungsbedingte Störungen.
  • Die KIMM Tennishallen GbR behält sich vor, die Buchung des Kunden bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn gegenüber dem Kunden zu stornieren.
  • Ebenso behält sich die KIMM Tennishallen GbR vor, gegebenenfalls den durch den Kunden gebuchten Platz im Vorfeld durch einen anderen Platz auszutauschen.
  • Sonstige Buchungen: für sonstige Buchungen (wie z.B. Turniere, Lehrgänge) gelten ergänzend zu den AGBs die entsprechenden Verträge oder sonstige Formulare.
  • Mit dem Abschluss einer Platzbuchung stehen Ihnen die Umkleiden, WCs, Duschen und Parkplätze kostenlos zur Verfügung.
  • Die KIMM Tennishallen GbR stellt Tennis- und Squash Schläger, sowie Bälle auf Wunsch leihweise kostenlos zur Verfügung – solange der Vorrat reicht. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Entschädigung unverzüglich an die KIMM Tennishallen GbR zu entrichten: Bei Schlägern von 20 € pro Stück, bei Bällen von 5 € pro Stück.

 

 

Hausordnung des Tennis- und Squashcenter Bergshausen

 

Vorbemerkung:

 

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Tennis- und Squashcenters Bergshausen samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Tennis- oder Squashplatzes des Tennis -und Squashcenter Bergshausen  erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Jeder Besucher des Tennis-und Squashcenter Bergshausen hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Einschränkung der Benutzung

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren in das Tennis -und Squashcenter  Bergshausen ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt. Teile der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

2. Spielzeit

Die Spielzeit beträgt 60 Minuten. Der gebuchte Platz muss pünktlich, zügig und ohne Aufforderung nach Ablauf der Spielzeit verlassen werden. Bei Überziehen der Spielzeit fallen Gebühren in Höhe der ausgehangenen Stundentarife an. Es wird stets der volle Stundenpreis berechnet.

3. Spielbetrieb

  1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich die KIMM Tennishallen GbR.
  2. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.
  3. Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Auf Tennisplätze sind das Tennishallenschuhe mit heller Sohle und ohne Profil; auf den Squashcourts sind das Hallenschuhe mit heller Sohle.
  4. Auf Sandplätzen oder anderen, nicht befestigten Böden benutzte Schuhe und Bälle dürfen in der Halle nicht verwandt werden.
  5. Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit  zu verlassen.
  6. Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf eigene Gefahr.
  7. Platzwechsel erfolgen bei Tennis zur vollen Stunde, bei Squash zur halben Stunde.
  8. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
  9. Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  10. Die Garderobenschränke müssen spätestens 30 Minuten nach Ende der Spielzeit geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht entleerte Garderobenschränke werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.
  11. Die Anlage ist sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  12. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen ist die KIMM Tennishallen GbR berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die KIMM Tennishallen GbR ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgelts.

4. Platzmiete

Die Platzmiete ist vor dem Spielbeginn zu entrichten.

5. Gastronomie

Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.

6.Sammelkarten/Bonuskarten

Alle Sammelkarten/Bonuskarten, die vor dem 17.09.2018 ausgestellt wurden, können bis zum 31.12.2018 weiter genutzt und eingelöst werden. Ab dem 01.01.2019 verfallen alle Sammelkarten/Bonuskarten und werden nicht mehr angenommen.

7. Haftung

Die KIMM Tennishallen GbR haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige Tennis- und Squashcenter Bergshausen beeinträchtigende Ereignisse, wird nicht gehaftet. Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder Garderobenschränken belassen werden, übernimmt die KIMM Tennishallen GbR keinerlei Haftung. Ebenso wird keinerlei Haftung für die Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen auf dem Parkplatz der Anlage übernommen.

Ersatzansprüche von Gästen gegen die  KIMM Tennishallen GbR sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen der  KIMM Tennishallen GbR verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

 8. Gerichtsstand

Amtsgericht Kassel

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

 

September 2018, KIMM Tennishallen GbR

 

 

KIMM Tennishallen GbR                                                                                                                        Tennis- u. Squashcenter Bergshausen
Waberner Straße 39                                                                                                                                   Zum Sportplatz 9
34583 Borken-Großenenglis                                                                                                                      34277 Fuldabrück
Telefon: 0568 35080                                                                                                                                    Telefon:
0561 582189